Vertragliche Gestaltungen prägen das Arbeitsrecht. Kaum ein
Arbeitsverhältnis wird ohne Arbeitsvertrag begonnen. Zur Beendigung des
Arbeitsverhältnisses werden immer häufiger Aufhebungs- oder Abwicklungsverträge
geschlossen.
Neben dem Arbeitsvertragsrecht beinhaltet das Arbeitsrecht die
Auseinandersetzungen um die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses (Verfahren wegen
Kündigung/ Kündigungsschutz/ Abfindung), Geltendmachung von Lohn und Gehalt, Entfernung
einer Abmahnung aus den Personalpapieren.
Besondere Bedeutung hat in den letzten Jahren das Mobbing am
Arbeitsplatz erlangt. Unter Mobbing sind die Verhaltensweisen von Arbeitnehmern gegenüber
anderen Arbeitnehmern zu verstehen, die in systematischer Ausübung geeignet sind, einen
Kollegen am Arbeitsplatz in seinem Wertgefühl herabzusetzen. Die Bandbreite der in Frage
kommenden Verhaltensweisen ist unerschöpflich. Diskrete Anspielungen, Anschwärzen oder
gar strafrechtlich relevante Tätlichkeiten sind erfaßt. Mobbing ist vor allem nicht nur
ein rechtliches, sondern ein die Psyche des betroffenen Arbeitnehmers massiv
beeinträchtigendes Problem.