Kanzlei Dr. Annegret Wiese, Rechtsanwältin, Dipl. Psychologin, Fachanwältin Familienrecht, Mediatorin
 

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Arbeitsrecht

Vertragliche Gestaltungen prägen das Arbeitsrecht. Kaum ein Arbeitsverhältnis wird ohne Arbeitsvertrag begonnen. Zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses werden immer häufiger Aufhebungs- oder Abwicklungsverträge geschlossen.

Neben dem Arbeitsvertragsrecht beinhaltet das Arbeitsrecht die Auseinandersetzungen um die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses (Verfahren wegen Kündigung/ Kündigungsschutz/ Abfindung), Geltendmachung von Lohn und Gehalt, Entfernung einer Abmahnung aus den Personalpapieren.

Besondere Bedeutung hat in den letzten Jahren das Mobbing am Arbeitsplatz erlangt. Unter Mobbing sind die Verhaltensweisen von Arbeitnehmern gegenüber anderen Arbeitnehmern zu verstehen, die in systematischer Ausübung geeignet sind, einen Kollegen am Arbeitsplatz in seinem Wertgefühl herabzusetzen. Die Bandbreite der in Frage kommenden Verhaltensweisen ist unerschöpflich. Diskrete Anspielungen, Anschwärzen oder gar strafrechtlich relevante Tätlichkeiten sind erfaßt. Mobbing ist vor allem nicht nur ein rechtliches, sondern ein die Psyche des betroffenen Arbeitnehmers massiv beeinträchtigendes Problem.