Annähernd jede dritte Ehe in Deutschland wird geschieden. Die Trennung
der Ehe- und Lebensgemeinschaft ist heute ein nahezu alltäglicher Vorgang und keine
gesellschaftliche Randerscheinung mehr.
Ungeachtet der sozialen Normalität befindet sich jede(r) einzelne
Ehepartner beim Auseinandergehen der ehelichen Verbindung in einer Ausnahmesituation. Jede
Trennung ist mit juristischen und wirtschaftlichen Problemen verbunden. Verlustängste
entstehen. Der Verlust des Ehepartners ist Realität, nicht selten droht auch der Verlust
der Kinder. Die wirtschaftliche Zukunft ist in Frage gestellt. Noch schwieriger sind die
seelischen Belastungen: Es handelt sich um eine Notlage, in der Orientierung benötigt
wird. Sie erhalten in meiner Kanzlei neben der rechtlichen Beratung auch Unterstützung im
Hinblick auf die psychischen Belastungen. Aufgrund der zusätzlichen Ausbildung als Dipl.
Psychologin sowie als Paar- und Familientherapeutin denke ich mich von mehreren
Seiten in die zur Bewältigung anstehende Lebenssituation ein.
Im Zuge der Trennung und Auflösung der Ehe sind mehrere Sachverhalte
mit rechtlichen Konsequenzen zu regeln. Neben der Ehescheidung handelt es sich um
Folgesachen, die in diesem Zusammenhang gemeinsam zu klären sind:
- Fragen der Elterlichen Sorge für die Kinder
- Regelung des Umgangs mit den Kindern
- Gesetzliche Unterhaltspflicht für die Kinder
- Die durch die Ehe begründete Unterhaltspflicht
- Versorgungsausgleich
- Regelung der Rechtsverhältnisse an der Ehewohnung und am Hausrat
- Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht
Darüber hinaus ist Beratungs- und Regelungsbedarf aus der Berührung
mit anderen Rechtsgebieten gegeben, wie beispielsweise:
- Erbrecht (Ehegattenerbrecht, eventuell Regelungsbedarf bei längerer Trennungszeit)
- Arbeitsrecht (Besonderheiten beim Ehegattenarbeitsverhältnis)
- Steuerrecht (Steuererstattungsansprüche zwischen Ehegatten, begrenztes Realsplitting)
- Kinder- und Jugendhilferecht
Nicht nur im Zusammenhang mit der Trennung und Scheidung einer Ehe
entstehen familienrechtliche Probleme, sondern auch in anderen Bereichen wie:
- Kindschaftssachen (Abstammung, Adoption)
- Fragen der nichtehelichen Lebensgemeinschaft
- Gesetzliche Unterhaltspflicht gegenüber der nichtehehelichen Mutter
Statt einer rechtlichen Auseinandersetzung ist bei den
familienrechtlichen Streitigkeiten grundsätzlich auch eine Klärung im Wege der Mediation in Erwägung zu ziehen.