Zentrales Anliegen des deutschen Strafprozesses ist die Ermittlung des
wahren Sachverhaltes.
Nicht selten handelt der Straftäter/die Straftäterin in einem
psychischen Ausnahmezustand. Weil es ihm/ihr nicht möglich war, einen existentiellen
Konflikt zu benennen, oft noch nicht einmal, ihn überhaupt wahrzunehmen, wird die
Straftat quasi als Umweg bzw. Ausweg begangen.
Auch nach der Tat fehlt oft die Sprache. Die wahren Hintergründe ans
Licht zu bringen und sie zu Gunsten des Mandanten bzw. der Mandantin in das Verfahren
einzuführen, ist meine Aufgabe als Verteidigerin.Hier bedarf es des psychologischen
Geschicks, den Mandanten bzw. die Mandantin mir gegenüber zum Sprechen über das
Tatwesentliche zu bewegen.
Besonderes Gewicht bei der Strafverteidigung ist auf die Vorbereitung
der Hauptverhandlung zu legen. Hier werden die Weichen gestellt. In zahlreichen
Gesprächen mit dem Mandanten bzw. der Mandantin sind nicht nur der genaue Tathergang,
sondern auch die vielschichtigen Motivlagen zu klären. Nur über diese Vorbereitung ist
die gute Unterstützung in der Hauptverhandlung gewährleistet.