Eine gute Vertragsgestaltung bietet die Möglichkeit, die Austragung
bestehender unterschiedlicher Interessen vor Gericht zu vermeiden.
Ausgangspunkt der Beratung sind Wunsch und Interesse des Mandanten
einerseits, das Bestreben, eine rechtlich wirksame Regelung zu installieren, andererseits.
Auch die beste Klausel im Sinne des Mandanten hat dann keinen Sinn, wenn sie vor Gericht
keinen Bestand haben wird. Somit ist ein ausgewogener Vertrag langfristig kostengünstiger
im Vergleich zu einem ausschließlich einseitig die Interessen einer Vertragspartei
berücksichtigenden Regelungswerk.
Die aufgrund der Schuldrechtsmodernisierung getroffenen Änderungen im
Schuldrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) bewirken eine große Rechtsunsicherheit
in vielen Kreisen der Rechtssuchenden. Standardverträge aus verschiedenen Bereichen des
täglichen Lebens gilt es neu zu überdenken. Der Beratungsbedarf hat sich vergrößert.